Sie wollen Ihr Haus sanieren und dabei Geld sparen? Dann sollten Sie sich über die vielfältigen Fördermittel informieren, die Ihnen zur Verfügung stehen. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zu BAFA- und KfW-Förderung, Antragsverfahren und mehr.
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Es gibt so einige Fördertöpfe, die Immobilieneigentümern zur Verfügung stehen, um energetische Sanierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Die bekanntesten Förderprogramme werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Darüber hinaus existieren unterschiedliche Fördermittel von den Bundesländern und Kommunen.
Welche Fördermittel im konkreten Fall in Anspruch genommen werden können und ob sie miteinander kombiniert werden dürfen, muss individuell und situationsabhängig ermittelt werden. Im Folgenden stellen wir die beiden wesentlichen Förderarten der BAFA und der KfW vor und zeigen ihre Unterschiede auf. Zudem finden Sie entsprechende Links und Verweise auf die jeweiligen Webseiten, um weitere Informationen zu erhalten.
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Die BAFA-Förderungen konzentrieren sich vor allem auf einzelne Maßnahmen im Bereich der Heiztechnik und Dämmung, während die KfW-Förderungen umfassende Sanierungen und den Bau energieeffizienter Gebäude unterstützen. Man könnte also sagen die BAFA unterstützt einzelne Schritte über ggf. mehrer Jahre, während die KfW eine Sanierung in einem Schritt für das gesamte Haus unterstützt.
KfW | BAFA | |
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Art der Förderung | Kredite, Darlehen, Zuschüsse | Zuschüsse |
Höhe der Förderung | Bis zu 100% der förderfähigen Kosten | Bis zu 90% der förderfähigen Kosten
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Förderprogramme | Gesamtmaßnahmen | Einzelmaßnahmen |
Förderbedingungen | Energieeffizienzstandards, Einsatz erneuerbarer Energien, Fachliche Begleitung | Energieeffizienzstandards, Einsatz erneuerbarer Energien |
Hierbei arbeitet die BAFA mit einem sogenannten Zuschussverfahren, das heißt, die Förderbeträge werden direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Im Gegensatz dazu bietet die KfW überwiegend Kredite mit Tilgungszuschüssen an.
Bei der BAFA benötigt man also Eigenkapital, während bei der KfW ein Kreditantrag über die Hausbank gestellt wird.
Eine Ausnahme bildet die Heizungsförderung als Einzelmaßnahme, die bis 2023 zur BAFA gehörte und seit 2024 über die KfW abgewickelt wird. Dies macht die Übersicht über die Förderungen nicht gerade einfacher, aber dafür gibt es den Energieberater.
Aufgrund der Komplexität der Förderprogramme und Antragsverfahren haben wir uns hier auf Ein-und Zweifamilienhäuser konzentriert. Für vermietete Mehrfamilienhäuser gibt es natürlich auch spannende Fördermöglichkeiten, aber das würde den Rahmen unserer kleinen Einführung sprengen. Wenn Sie eine umfassende Beratung zu diesen Themen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Förderungen für Ihr Projekt zu finden und optimal zu nutzen.
Das BAFA fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz in Häusern zu verbessern. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Gebäudehülle:
Anlagentechnik (außer Heizung):
Förderhöhe:
Normalerweise beträgt der Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten. Mit der Bonusregelung des iSFPs kann der Betrag jedoch erhöht werden. In der Regel können maximal 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit an förderfähigen Kosten geltend gemacht werden. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind sogar bis zu 60.000 Euro möglich, und man erhält zusätzlich 5 % mehr Förderung. Weitere Details dazu finden Sie im Abschnitt „Was ist ein iSFP?“. Außerdem gibt es 50 % Zuschuss für die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung, bis zu einer Grenze von 5.000 Euro pro Jahr.
Hier der Link zur: Förderübersicht: BEG-Einzelmaßnahmen
Antragsverfahren:
Ab 2024 muss vor der Antragstellung ein Auftrag mit einem Liefer-und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder aufhebender Bedingung geschlossen werden. Ein Energieberater kann Ihnen helfen, die richtigen Maßnahmen auszuwählen und Ihren Antrag zu stellen. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Kapitel „Antragsverfahren für Fördermittel“.
Weiterführende Informationen: BAFA -Sanierung von Wohngebäuden
Die Förderung für Heizungen selbst werden seit 2024 von der KfW abgewickelt. Diese Maßnahme wird ebenfalls im Zuschussverfahren gefördert, was eine Abweichung zu den überwiegend auf Kreditbasis laufenden KfW-Maßnahmen darstellt.
Förderhöhe:
Es gibt Zuschüsse von in der Regel 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen. Dieser Betrag kann durch zusätzliche Boni vom 20% durch den Austausch alter Heizkessel erhöht werden.
Antragsverfahren:
Der Antrag wird über die KfW gestellt, aber die Zuschüsse laufen wie gewohnt im Zuschussverfahren. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Kapitel „Antragsverfahren für Fördermittel“.
Das BAFA bietet Förderungen von 15 % bzw. 20 % (mit iSFP). Das bedeutet, dass bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten ein Zuschuss von 4.500 Euro und bei 60.000 Euro mit iSFP ein Zuschuss von 12.000 Euro möglich ist. Hinzu kommen die Kosten für die Antragstellung durch den Energieberater, die ebenfalls mit 50 % gefördert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Förderung bei kleineren Maßnahmen und ohne iSFP eher gering ist. Dennoch hilft sie, die Kosten etwas zu reduzieren, getreu dem Motto „besser wenig als nichts“. Besser sieht es aus, wenn größere Maßnahmen geplant sind, wie zum Beispiel eine Dachsanierung. In solchen Fällen rechnet sich die Förderung und auch ein iSFP, ohne den eine höhere Förderung nicht möglich ist.
Für detaillierte Informationen und die Antragstellung empfiehlt sich die Unterstützung eines Energieberaters. Weitere Informationen zu den aktuellen BAFA-Förderprogrammen finden Sie hier.
Dieses Programm fördert den Kauf und die Sanierung von Gebäuden, die einen bestimmten Energieeffizienzstandard erreichen.
Dieses Programm fördert den Austausch alter Heizungsanlagen durch moderne, effiziente Systeme.
Das Vorgehen bei der Antragstellung für Fördermittel ist bei der BAFA und der KfW ähnlich, unterscheidet sich jedoch in einigen Details. Darüber hinaus muss bei jeder Maßnahme geprüft werden, ob diese förderfähig ist. Hierzu gibt es Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die entsprechende Werte und Ausführungen vorschreibt.
Seit 2024 gibt es eine neue Auflage, die besagt, dass vor der Antragstellung der Auftrag an den Fachhandwerker erteilt werden muss. Da viele Antragsteller auf die Fördermittel angewiesen sind, um die Maßnahme zu finanzieren, erteilt werden muss. Da viele Antragsteller auf die Fördermittel angewiesen sind, um die Maßnahme zu finanzieren, verlangt die Behörde zu diesem Auftrag immer eine vom Fachunternehmer unterzeichnete Liefer-und Leistungsvereinbarung mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Dies MUSS vor der Antragstellung vorliegen und der Energieberater muss dies bestätigen.
Was viele nicht wissen, ist, dass die Antragstellung auch Kosten verursacht, die jedoch zu 50 % förderfähig sind. Diese Kosten entstehen durch den Aufwand, den der Energieberater hat, um die Förderanträge vorzubereiten und gegebenenfalls für den Kunden zu stellen. Je nach Umfang der Maßnahme können diese Kosten nach Förderung zwischen 200 und 1.400 Euro liegen.
Die Antragsverfahren der BAFA und KfW unterscheiden sich bis auf die Heizungsförderung deutlich voneinander. Im Folgenden wird detailliert beschrieben, wie Sie die jeweiligen Fördermittel beantragen können.
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