Fördermittel für Ihre Sanierungsmaßnahme:

So senken Sie die Kosten!

Sie wollen Ihr Haus sanieren und dabei Geld sparen? Dann sollten Sie sich über die vielfältigen Fördermittel informieren, die Ihnen zur Verfügung stehen. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zu BAFA- und KfW-Förderung, Antragsverfahren und mehr.
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Welche Fördermittel gibt es?
Wo liegt der Unterschied und wie kann ich die beantragen?

Es gibt so einige Fördertöpfe, die Immobilieneigentümern zur Verfügung stehen, um energetische Sanierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Die bekanntesten Förderprogramme werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Darüber hinaus existieren unterschiedliche Fördermittel von den Bundesländern und Kommunen.

Welche Fördermittel im konkreten Fall in Anspruch genommen werden können und ob sie miteinander kombiniert werden dürfen, muss individuell und situationsabhängig ermittelt werden. Im Folgenden stellen wir die beiden wesentlichen Förderarten der BAFA und der KfW vor und zeigen ihre Unterschiede auf. Zudem finden Sie entsprechende Links und Verweise auf die jeweiligen Webseiten, um weitere Informationen zu erhalten.
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Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?

Die BAFA-Förderungen konzentrieren sich vor allem auf einzelne Maßnahmen im Bereich der Heiztechnik und Dämmung, während die KfW-Förderungen umfassende Sanierungen und den Bau energieeffizienter Gebäude unterstützen. Man könnte also sagen die BAFA unterstützt einzelne Schritte über ggf. mehrer Jahre, während die KfW eine Sanierung in einem Schritt für das gesamte Haus unterstützt.

KfW
BAFA
Art der Förderung
Kredite, Darlehen, Zuschüsse
Zuschüsse
Höhe der Förderung
Bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Bis zu 90% der förderfähigen Kosten
Förderprogramme
Gesamtmaßnahmen
Einzelmaßnahmen
Förderbedingungen
Energieeffizienzstandards, Einsatz erneuerbarer Energien,
Fachliche Begleitung
Energieeffizienzstandards, Einsatz erneuerbarer Energien

Hierbei arbeitet die BAFA mit einem sogenannten Zuschussverfahren, das heißt, die Förderbeträge werden direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Im Gegensatz dazu bietet die KfW überwiegend Kredite mit Tilgungszuschüssen an.

Bei der BAFA benötigt man also Eigenkapital, während bei der KfW ein Kreditantrag über die Hausbank gestellt wird.
Eine Ausnahme bildet die Heizungsförderung als Einzelmaßnahme, die bis 2023 zur BAFA gehörte und seit 2024 über die KfW abgewickelt wird. Dies macht die Übersicht über die Förderungen nicht gerade einfacher, aber dafür gibt es den Energieberater.

HINWEIS

Aufgrund der Komplexität der Förderprogramme und Antragsverfahren haben wir uns hier auf Ein-und Zweifamilienhäuser konzentriert. Für vermietete Mehrfamilienhäuser gibt es natürlich auch spannende Fördermöglichkeiten, aber das würde den Rahmen unserer kleinen Einführung sprengen. Wenn Sie eine umfassende Beratung zu diesen Themen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Förderungen für Ihr Projekt zu finden und optimal zu nutzen.

BAFA Förderung

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt verschiedene Bereich, um energetische Maßnahmen in Eigenheimen finanziell zu unterstützen. Dabei geht es vor allem um die Dämmung und andere Einzelmaßnahmen. Seit 2024 wird die Förderung für Heizungen über die KfW abgewickelt, wobei hier aber auch das Zuschussverfahren genutzt wird.

Das BAFA fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz in Häusern zu verbessern. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

Gebäudehülle:

  • Dämmung von Dächern
  • Dämmung von Außenwänden
  • Dämmung von Geschossdecken und Böden
  • Austausch von Fenstern und Türen


Anlagentechnik (außer Heizung):

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Optimierung der Heizungsanlage
    Dazu gehören Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich und die Erneuerung von Pumpen, und alles was die Heizung effizienter macht.


Förderhöhe:
Normalerweise beträgt der Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten. Mit der Bonusregelung des iSFPs kann der Betrag jedoch erhöht werden. In der Regel können maximal 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit an förderfähigen Kosten geltend gemacht werden. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind sogar bis zu 60.000 Euro möglich, und man erhält zusätzlich 5 % mehr Förderung. Weitere Details dazu finden Sie im Abschnitt „Was ist ein iSFP?“. Außerdem gibt es 50 % Zuschuss für die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung, bis zu einer Grenze von 5.000 Euro pro Jahr.
Hier der Link zur: Förderübersicht: BEG-Einzelmaßnahmen

Antragsverfahren:
Ab 2024 muss vor der Antragstellung ein Auftrag mit einem Liefer-und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder aufhebender Bedingung geschlossen werden. Ein Energieberater kann Ihnen helfen, die richtigen Maßnahmen auszuwählen und Ihren Antrag zu stellen. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Kapitel „Antragsverfahren für Fördermittel“.

Weiterführende Informationen: BAFA -Sanierung von Wohngebäuden

Die Förderung für Heizungen selbst werden seit 2024 von der KfW abgewickelt. Diese Maßnahme wird ebenfalls im Zuschussverfahren gefördert, was eine Abweichung zu den überwiegend auf Kreditbasis laufenden KfW-Maßnahmen darstellt.

Förderhöhe:
Es gibt Zuschüsse von in der Regel 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen. Dieser Betrag kann durch zusätzliche Boni vom 20% durch den Austausch alter Heizkessel erhöht werden.

Antragsverfahren:
Der Antrag wird über die KfW gestellt, aber die Zuschüsse laufen wie gewohnt im Zuschussverfahren. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Kapitel „Antragsverfahren für Fördermittel“.

FAZIT

Das BAFA bietet Förderungen von 15 % bzw. 20 % (mit iSFP). Das bedeutet, dass bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten ein Zuschuss von 4.500 Euro und bei 60.000 Euro mit iSFP ein Zuschuss von 12.000 Euro möglich ist. Hinzu kommen die Kosten für die Antragstellung durch den Energieberater, die ebenfalls mit 50 % gefördert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Förderung bei kleineren Maßnahmen und ohne iSFP eher gering ist. Dennoch hilft sie, die Kosten etwas zu reduzieren, getreu dem Motto „besser wenig als nichts“. Besser sieht es aus, wenn größere Maßnahmen geplant sind, wie zum Beispiel eine Dachsanierung. In solchen Fällen rechnet sich die Förderung und auch ein iSFP, ohne den eine höhere Förderung nicht möglich ist.

Für detaillierte Informationen und die Antragstellung empfiehlt sich die Unterstützung eines Energieberaters. Weitere Informationen zu den aktuellen BAFA-Förderprogrammen finden Sie hier.

KfW Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ebenfalls verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an. Diese Programme richten sich sowohl an Einzelmaßnahmen als auch an umfassende Sanierungen.

Dieses Programm fördert den Kauf und die Sanierung von Gebäuden, die einen bestimmten Energieeffizienzstandard erreichen.

  • Förderhöhe:
    Abhängig vom Effizienzhaus-Standard 85 oder besser können Zuschüsse und zinsgünstige Kredite in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Diese Zuschüsse sind in der Regel mit Tilgungszuschüssen verbunden, die die Rückzahlung des Kredits reduzieren.
  • Antragsverfahren: Der Antrag muss über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden. Ein Energieberater erstellt das notwendige Sanierungskonzept und unterstützt bei der Antragsstellung. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Kapitel „Antragsverfahren für Fördermittel“.
  • Weiterführende Informationen: KfW -BEG Wohngebäude

Dieses Programm fördert den Austausch alter Heizungsanlagen durch moderne, effiziente Systeme.

  • Förderfähige Maßnahmen:
    • Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-und Gasetagenheizungen durch Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Gas-Hybridheizungen.
    • Installation von Solarthermieanlagen zur Unterstützung der Heizung.
  • Förderhöhe:Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Besonders effiziente Anlagen können zusätzlich 5 % erhalten, und beim Austausch vorhandener oder besonders alter Heizungen können zusätzliche Boni von bis zu 20 % gewährt werden.
  • Antragsverfahren:Der Antrag wird über die KfW gestellt und läuft im Zuschussverfahren. Ein Energieberater hilft Ihnen dabei, die passenden Maßnahmen auszuwählen und den Antrag zu stellen. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Kapitel „Antragsverfahren für Fördermittel“.
  • Weiterführende Informationen: KfW -Heizungsförderung für Privatpersonen

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Wie stelle ich einen Förderantrag?

Das Vorgehen bei der Antragstellung für Fördermittel ist bei der BAFA und der KfW ähnlich, unterscheidet sich jedoch in einigen Details. Darüber hinaus muss bei jeder Maßnahme geprüft werden, ob diese förderfähig ist. Hierzu gibt es Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die entsprechende Werte und Ausführungen vorschreibt.

Seit 2024 gibt es eine neue Auflage, die besagt, dass vor der Antragstellung der Auftrag an den Fachhandwerker erteilt werden muss. Da viele Antragsteller auf die Fördermittel angewiesen sind, um die Maßnahme zu finanzieren, erteilt werden muss. Da viele Antragsteller auf die Fördermittel angewiesen sind, um die Maßnahme zu finanzieren, verlangt die Behörde zu diesem Auftrag immer eine vom Fachunternehmer unterzeichnete Liefer-und Leistungsvereinbarung mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Dies MUSS vor der Antragstellung vorliegen und der Energieberater muss dies bestätigen.

Was viele nicht wissen, ist, dass die Antragstellung auch Kosten verursacht, die jedoch zu 50 % förderfähig sind. Diese Kosten entstehen durch den Aufwand, den der Energieberater hat, um die Förderanträge vorzubereiten und gegebenenfalls für den Kunden zu stellen. Je nach Umfang der Maßnahme können diese Kosten nach Förderung zwischen 200 und 1.400 Euro liegen.

Die Antragsverfahren der BAFA und KfW unterscheiden sich bis auf die Heizungsförderung deutlich voneinander. Im Folgenden wird detailliert beschrieben, wie Sie die jeweiligen Fördermittel beantragen können.

Antragsverfahren für BAFA-Fördermittel

  1. Beratung durch einen Energieberater und optional die Erstellung eines Sanierungskonzepts.
  2. Auswahl der passenden Förderprogramme und Vorbereitung der Antragsunterlagen.
  3. Ermittlung der technischen Mindestwerte und ggf. Berechnung der Dämmstoffstärken für die Bauteile.
  4. Einholen und Prüfen von Angeboten.
  5. Abschluss eines Liefer-und Leistungsvertrags mit aufschiebender oder aufhebender Bedingung.
  6. Einreichung des Antrags bei der BAFA.
  7. Durchführung der Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags.
  8. Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen durch den Energieberater und Einreichung der Abschlussdokumentation.

Antragsverfahren für KfW-Fördermittel

  1. Beratung durch einen Energieberater und Erstellung eines Sanierungskonzept
  2. Auswahl der passenden Förderprogramme und Vorbereitung der Antragsunterlagen.
  3. Ermittlung der technischen Mindestwerte und ggf. Berechnung der Dämmstoffstärken für die Bauteile.
  4. Einholen und Prüfen von Angeboten.
  5. Einreichung des Kreditantrags über die Hausbank bei der KfW.
  6. Durchführung der Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags.
  7. Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen durch den Energieberater und Einreichung der Abschlussdokumentation.

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